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Promemoria des Hochstifts und Domkapitels Konstanz an die Reichsdeputation mit dem Wunsch und der Erwartung, dass in den anstehenden Säkularisationen das Kirchengut des Hochstifts und Domkapitels Konstanz unangetastet bleibe; Schilderung des schweizerischen Beispiels; Erwähnung Polens und des Umgangs Preußens mit dem Bistum BreslauStadtarchiv KonstanzKorrespondenz Ignaz Heinrich von WessenbergSignatur: R 1888 5

Funktionen

Promemoria des Hochstifts und Domkapitels Konstanz an die Reichsdeputation mit dem Wunsch und der Erwartung, dass in den anstehenden Säkularisationen das Kirchengut des Hochstifts und Domkapitels Konstanz unangetastet bleibe; Schilderung des schweizerischen Beispiels; Erwähnung Polens und des Umgangs Preußens mit dem Bistum BreslauStadtarchiv Konstanz ; Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg

Signatur: R 1888 5


Reinach, Franz Joseph Hesso von [Verfasser],Konstanz / Domkapitel [Verfasser],Katholische Kirche. Diözese Konstanz (-1821) [Verfasser],Reichsdeputation [Adressat]

Regensburg, 07.09.1802. - 5 S., Deutsch. - Brief

Verfügbar, am Standort.

Inhaltsangabe: "Promemoria", der Reichsdeputation vorgelegt als Bevollmächtigter des fürstlichen Hochstifts und Domkapitels Konstanz. Wunsch, "daß die Existenz des Konstanzer Bistums auf eine solche Weiße in seinem teutschen Diocesan-Bezirck bestehe, die mit der nothwendigen Entschädigung und denen unvermeidlichen Säkularisationsmitteln vereinbarlich ist". Nach Vorschlag der vermittelnden Mächte soll "das geistliche Reichsfürstentum Konstanz ganz oder zum Theil ein Eigenthum" Badens werden; das heißt, dass "hohe und Territorial-Rechte, hohe Gerichtsbarkeit, Besteuerungs-Recht, Gesetzgebung und Militair-Verhältniße dem entschädigten Landes-Herrn zustehen". So schmerzlich dieser Verlust sei, zur Rettung des Vaterlands sei er in dem "teutschen Friedens-Geschäft" nicht zu umgehen. Man erhalte im Markgrafen von Baden zudem einen gerechten und wohltätigen Landesherrn. Ihrerseits hoffen die Unterzeichneten, dass die Reichsdeputation "ihnen in Erhaltung bischöflicher und hierarchischer Existenz den gerechten Genuss des Konstanzer bischöflichen und domkapitlischen Kirchenguts fernerhin umso mehr vergönnen und bestattigen werde, als dieses Kirchengut Privat-Eigenthum der bischöflichen und Kathedral-Kirch ist, nicht von Kaiser und Reich, sondern durch Privat-Schenkungen-Erwerbungen Ersparniß entstanden ist, und die bischöfliche und domkapitlischen Häuser, Weinberge, Aecker, Zinnsen, Zehenten, ebenso wie andere Mitglieder des entschädigten Staats, zu dessen Erhaltung und Wohlstand durch verhältnißmäßige Beiträge mitwircken können. Die Gerechtigkeit dieser Grundsätze wurde von der biederen Helvetischen Nation nicht bezweifelt; zwar wurden die Lehnrechte aufgehoben, die hohe Rechte dem Republikanischen Staat zugeeignet, aber das Eigenthum des in der Schweitz gelegenen Konstanzer Kirchenguts blieb dem Bistum und dem Domkapitel von Konstanz, und überhaupt ist in Helvetien festgesetzt, daß alles Kirchengut eine geistliche milde Bestimmung erhaltet. Nach ähnlichen Grundsätzen behandelte Friedrich der Große das Bistum Breslau, und ebenso die Mächte, welche Pohlen besizen. Nach tausendjähriger treuer Anhänglichkeit an Kaiser und Reich hoft das Hochstift Konstanz von Seiner kaiserlichen Majestät, hohen Mitständen und Mitgliedern der Hochansehnlichen Reichs-Deputation ein gleiches beruhigendes Schicksal; und erwartet getröst von deren Gerechtigkeit, daß auf den Fall die von vermittlenden Mächten vorgeschlagene Säkularisation seiner Regalien zu Stand kömt, ihm der gerechte Besitz des Kirchenguts als mitkontribuirendes Privateigenthum bestättiget werde. Hierdurch wird zugleich das Kirchen- und Religionsweesen - welches mit dem Wohl des Staats innigist verbunden ist - in dem größten Bistum Teutschlands erhalten. Dieses alles wird der erlauchten Erwägung der hochansehnlichen Reichs-Deputation in Vollmachts Namen ehrerbiethlichst empfohlen." Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg / R-S

DE-611-HS-1768776, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-1768776

Erfassung: 31. Juli 2003 ; Modifikation: 18. Januar 2018 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T13:22:10+01:00