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Mitteilung an die Geistlichen des Fürstentums, dass die neue Gottesdienstordnung des Bistums Konstanz vom 16. März 1809 der Landesregierung weder vorgelegt noch von ihr genehmigt worden seie und deshalb nicht vollzogen werden dürfeStadtarchiv KonstanzKorrespondenz Ignaz Heinrich von WessenbergSignatur: H 1056 V 7

Funktionen

Mitteilung an die Geistlichen des Fürstentums, dass die neue Gottesdienstordnung des Bistums Konstanz vom 16. März 1809 der Landesregierung weder vorgelegt noch von ihr genehmigt worden seie und deshalb nicht vollzogen werden dürfeStadtarchiv Konstanz ; Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg

Signatur: H 1056 V 7


Landesregierung (Hohenzollern-Hechingen) [Verfasser]

Hechingen, 21.03.1809. - 2 S., Deutsch. - Verschiedenes

Verfügbar, am Standort.

Inhaltsangabe: Der geistliche Rat und Dekan des hiesigen Kapitels Joseph Anton Weiger habe der Regierung eine Sammlung bischöflicher Hirtenbriefe und Verordnungen vorgelegt, unter denen sich auch eine allgemeine Gottesdienstordnung für alle rheinischen Bundeslande des Bistums Konstanz vom 16. März befunden habe, die, wie er anmerkte, den vollen Beifall der Staatsgewalten erhalten habe. Die hiesige Regierung halte jedoch hiermit fest, dass sie weder gefragt worden sei noch dieser Neuregelung zugestimmt habe. Deshalb dürfe diese Ordnung im Fürstentum nicht vollzogen werden. Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg / G-H

DE-611-HS-2007897, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-2007897

Erfassung: 12. Juli 2013 ; Modifikation: 12. Juli 2013 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T13:22:19+01:00