Detailinformationen
Beantwortung (Fortsetzung einer Antwort vom 2. September 1813) der 234. Konferenzfrage "Welche Pflichten hat der Seelsorger in Ansehung der Schule seiner Gemeinde? Oder worauf hat der Seelsorger bei der Aufsicht über den Unterricht, der in seiner Schule gegeben wird, vorzüglich sein Augenmerk und seine Aufmerksamkeit zu richten, und warum soll der Seelsorger eine strenge Aufsicht über seine ihm anvertraute Schule führen?" Stadtarchiv Konstanz Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg Signatur: H 1076 1
Beantwortung (Fortsetzung einer Antwort vom 2. September 1813) der 234. Konferenzfrage "Welche Pflichten hat der Seelsorger in Ansehung der Schule seiner Gemeinde? Oder worauf hat der Seelsorger bei der Aufsicht über den Unterricht, der in seiner Schule gegeben wird, vorzüglich sein Augenmerk und seine Aufmerksamkeit zu richten, und warum soll der Seelsorger eine strenge Aufsicht über seine ihm anvertraute Schule führen?" Stadtarchiv Konstanz ; Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg
Signatur: H 1076 1
Huber, Raphael [Verfasser]
Burladingen, 06.10.1813. - 4 S., Deutsch. - Verschiedenes, Abhandlung
Verfügbar, am Standort.
Inhaltsangabe: Für die erste Pastoralkonferenz des Jahres 1814 wird eine weitere Fortsetzung der Beantwortung dieser Fragen zur Schulaufsicht und zum Schulunterricht angekündigt. Objekteigenschaften: HandschriftPfad: Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg / G-H
DE-611-HS-2009173, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-2009173
Erfassung: 15. Juli 2013 ; Modifikation: 15. Juli 2013 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T13:22:20+01:00