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Brief an die Deputation des Ausgburger DomkapitelsStadtarchiv KonstanzKorrespondenz Ignaz Heinrich von WessenbergSignatur: A 69 1

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Brief an die Deputation des Ausgburger DomkapitelsStadtarchiv Konstanz ; Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg

Signatur: A 69 1


Egglen [Verfasser],Augsburg (Diözese) Domkapitelsdeputation [Adressat]

Augsburg, 19.04.1804. - Brief

Inhaltsangabe: Hat die höchste Entschließung vom November 1803 über die Residenzzeit zwar schon im Dezember mündlich mitgeteilt; Mitteilung erfolgt nun schriftlich. "In der Regel können die Staats-Pensionisten die Pension ohne höchste Bewilligung ausser Landes nicht genießen; hingegen tritt bei denjenigen eine Ausnahme ein, die an mehreren Orten präbendiert sind, um ihrerseitige, in Beziehung auf Pensionen gegen die verschiedenen Staaten habende Verbindlichkeit erfüllen zu können, sollen dieselben in kurfürstlichen Erblanden nur die statutenmäßige Residenzzeit, nämlich neunzig und einen Tag zuzubringen verbunden sein. Eine weitere Ausnahme greift auch in Beziehung auf die Herren Dignitarier, Vierherren und Benefiziaten Platz, denen die Wohlthat ihres lebenslänglichen - durch den Reichsdeputationsschluss gewährten Genusses ihrer Wohnungen in Augsburg nicht entzogen werden will", ebenso gilt das für Kempten und Dillingen. Reist morgen wieder nach Ulm; verspricht, sich für die Kapitularien einzusetzen. [Sustentation Wessenbergs für seine Augsburger Pfründe]

Bemerkung: dt.

Ausreifungsgrad: Kopie [für Wessenberg]

Pfad: Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg / A

DE-611-HS-1769191, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-1769191

Erfassung: 19. April 2004 ; Modifikation: 3. Juli 2020 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T13:22:03+01:00