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Gutachten über den Entschluß Kurfürst Augusts von Sachsen, Herzogin Dorothea Susanna einen Prediger aus dem ernestinischen oder albertinischen Territorium berufen zu lassenForschungsbibliothek GothaNachlass Herzogin Dorothea Susanna von Sachsen-Weimar (1544-1592)Signatur: Chart. A 71, Bl. 276r-279v

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Gutachten über den Entschluß Kurfürst Augusts von Sachsen, Herzogin Dorothea Susanna einen Prediger aus dem ernestinischen oder albertinischen Territorium berufen zu lassenForschungsbibliothek Gotha ; Nachlass Herzogin Dorothea Susanna von Sachsen-Weimar (1544-1592)

Signatur: Chart. A 71, Bl. 276r-279v


Ferchelius, David [Verfasser],Kauxdorf, Daniel [Verfasser]

[Greiz], 15.12.1574. - 4 Bl.. - Dokument

Inhaltsangabe: Da in der Visitation von 1573 unterschiedlich verfahren wurde, zweifeln sie nicht, daß es noch im ernestinischen Territorium einige Prediger gibt, die rechtgläubig lehren, das Corpus doctrinae Philippicum mißbilligen und korrumpierte Lehre öffentlich verurteilen. Dennoch kann Herzogin Dorothea Susanna von Sachsen-Weimar ohne großes Ärgernis und Verletzung ihres Gewissens keinen Prediger aus dem Territorium berufen, zumal alle Pfarrer auf das Corpus doctrinae Philippicum verpflichtet sind. Sie sollte Kurfürst August von Sachsen ausführlich von ihrem Bekenntnis und von den Mängeln des Corpus doctrinae Philippicum berichten sowie einen von den 1573 entlassenen Predigern berufen.

Dorothea Susanna, Sachsen-Weimar, Herzogin (1544-1592) [[Auftraggeberin] [nicht dokumentiert]],August, Sachsen, Kurfürst (1526-1586) [[Bezug] [nicht dokumentiert]],Stössel, Johann [[Bezug] [nicht dokumentiert]],Widebram, Friedrich [[Bezug] [nicht dokumentiert]]

Ausreifungsgrad: Abschrift

Pfad: Nachlass Herzogin Dorothea Susanna von Sachsen-Weimar (1544-1592) / Akten zur Berufung von Thomas Premauer und Bartholomäus Gernhard

DE-611-HS-3437923, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3437923

Erfassung: 25. August 2006 ; Modifikation: 12. September 2018 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T15:54:46+01:00