Detailinformationen

Demnach nicht allein bey denen gemeinen beschriebenen Rechten sondern auch der in vorigem Saeculo im Jahr 1570. außgangen und nachgehends erneuerter Gerichts-Ordnung dieser des Heyligen Reichs freyer Statt außtrücklich verstehen / daß vor einem jeden Gericht insonderheit aber ...Universitäts- und Landesbibliothek BonnNeuzeitliche Handschriften und ManuskripteSignatur: S 409 : 84

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Demnach nicht allein bey denen gemeinen beschriebenen Rechten sondern auch der in vorigem Saeculo im Jahr 1570. außgangen und nachgehends erneuerter Gerichts-Ordnung dieser des Heyligen Reichs freyer Statt außtrücklich verstehen / daß vor einem jeden Gericht insonderheit aber ...Universitäts- und Landesbibliothek Bonn ; Neuzeitliche Handschriften und Manuskripte

Signatur: S 409 : 84


Köln. Rat (1216-) [Verfasser]

o.O. [Köln], 12.12.1689 [12. Decembris 1689]. - Druck (1 Bl.=1 beschriebene S.), Deutsch. - Werk

Sicherheitsfilm vhd., Scans in VL (noch offline)

In: [Chronik der Stadt Köln] [Dokument]

Bemerkung: Conclusum in SenatuEingebunden als Bl. 235 des Sammelbandes.Mit handschriftlichen Notizen auf der Rückseite.

Erhaltungszustand: vergilbt, Knick, Ränder beschädigt, Einriss

Objekteigenschaften: Druckwerk

Pfad: Neuzeitliche Handschriften und Manuskripte / [Chronik der Stadt Köln]

DE-611-HS-3889764, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3889764

Erfassung: 5. August 2022 ; Modifikation: 5. August 2022 ; Synchronisierungsdatum: 2024-04-03T22:13:07+01:00