Detailinformationen
Demnach nicht allein bey denen gemeinen beschriebenen Rechten sondern auch der in vorigem Saeculo im Jahr 1570. außgangen und nachgehends erneuerter Gerichts-Ordnung dieser des Heyligen Reichs freyer Statt außtrücklich verstehen / daß vor einem jeden Gericht insonderheit aber ... Universitäts- und Landesbibliothek Bonn Neuzeitliche Handschriften und Manuskripte Signatur: S 409 : 84
Demnach nicht allein bey denen gemeinen beschriebenen Rechten sondern auch der in vorigem Saeculo im Jahr 1570. außgangen und nachgehends erneuerter Gerichts-Ordnung dieser des Heyligen Reichs freyer Statt außtrücklich verstehen / daß vor einem jeden Gericht insonderheit aber ... Universitäts- und Landesbibliothek Bonn ; Neuzeitliche Handschriften und Manuskripte
Signatur: S 409 : 84
Köln. Rat (1216-) [Verfasser]
o.O. [Köln], 12.12.1689 [12. Decembris 1689]. - Druck (1 Bl.=1 beschriebene S.), Deutsch. - Werk
Sicherheitsfilm vhd., Scans in VL (noch offline)
In: [Chronik der Stadt Köln] [Dokument]
Bemerkung: Conclusum in Senatu Eingebunden als Bl. 235 des Sammelbandes. Mit handschriftlichen Notizen auf der Rückseite.
Erhaltungszustand: vergilbt, Knick, Ränder beschädigt, Einriss
Objekteigenschaften: DruckwerkPfad: Neuzeitliche Handschriften und Manuskripte / [Chronik der Stadt Köln]
DE-611-HS-3889764, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3889764
Erfassung: 5. August 2022 ; Modifikation: 5. August 2022 ; Synchronisierungsdatum: 2024-04-03T22:13:07+01:00