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NL Andreas von TuhrUZH ArchivNL Andreas von TuhrSignatur: (UAZ) PA.010

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NL Andreas von TuhrUZH Archiv ; NL Andreas von Tuhr

Signatur: (UAZ) PA.010


Tuhr, Andreas von (1864-1925) [Bestandsbildner]

1860-1925 [Ergänzt durch jüngere Forschungsunterlagen]. - 0.50 Lfm. - Teilnachlass, Nachlass

Benutzbar.

Biographische Notiz: Andreas von Tuhr kam am 14. Februar 1864 in St. Petersburg zur Welt als zweites Kind und ältester Sohn des Herrn Nikolaus von Tuhr, kaiserlich russischen Staatsrats und späteren Senators, und seiner Ehefrau Katharina Wilhelmina Margarethe, geb. von Schneider. Im Kindesalter siedelte er mit seinen Eltern nach Baden-Baden über und durchlief dort das Gymnasium, um dann an den Universitäten Heidelberg, Leipzig und Strassburg Rechtswissenschaft zu studieren. Im Alter von 21 Jahren bestand er 1885 in Heidelberg das Doktorexamen. Im Jahre 1888 reichte er die Habilitation in Heidelberg ein und wurde zum Privatdozent für Römisches Recht und Zivilrecht. 1891 als ausserordentlicher Professor nach Basel berufen, wurde er 1893 ebenda zum Ordinarius ernannt. Nebenamtlich wirkte er am Basler Appellationsgericht als Zivilrichter. Am 2. August 1893 heiratete er in Baden-Baden Johanna Therese von Rentzell. Während der Jahre in Basel wurde das einzige Kind, die Tochter Johanna, geboren. Nachdem er 1898 nach Strassburg berufen wurde, blieb er dort während 20 Jahren als ordentlicher Professor tätig und wurde 1918 (letzter) Rektor der deutschen Universität Strassburg. Während des ersten Weltkrieges erlitt er schwere Vermögensverluste in Russland und verlor zahlreiche Verwandte in der russischen Revolution. Kurz vor Weihnachten 1918 verliess er Strassburg und lehrte darauf das Wintersemester 1919/1920 in Halle sowie das Sommersemester 1920 an der neugegründeten Universität Köln. Darauf nahm er einen Ruf an die Universität Zürich an, wo er von 1920 bis zu seinem Tod 1925 als ordentlicher Professor lehrte sowie zuletzt Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät war. Von Tuhr kommentierte das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch in einem dreibändigen Werk. In Zürich entstand der erste Band eines Kommentars zum Allgemeinen Teil des Schweizerischen Obligationenrechts, den zweiten Band vollendete von Tuhr, nachdem er schon schwer krank geworden war. Andreas von Tuhr verstarb am 16. Dezember 1925 in Zürich.

https://mobile.cmistar.ch/webclients/uzh/#/content/e92d82ff5da144e6aa1f22385490124b (Online-Archivkatalog)

Ordnungszustand: Katalogisiert

Angaben zur Herkunft:Im Rahmen von Recherchen für eine Dissertation bei der mittlerweile verstorbenen Professorin Marie Theres Fögen am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich (UZH), die sich mit Person und Werk Andreas von Tuhrs befassen sollte, stiess Daniela Grahovac zu Beginn des Jahres 2008 auf den Hinweis, dass Andreas von Tuhrs Enkelin Johanna Müller-Von der Mühll in Basel wohnhaft ist. Bei einem Besuch von Frau Müller bot diese an, Unterlagen über Andreas von Tuhr und dessen Familie für das Verfassen der Dissertation Frau Grahovac zur Verfügung zu stellen mit der Vereinbarung, diese Unterlagen nach Gebrauch dem UZH Archiv zu übergeben. Dies geschah im Sommer 2009.

DE-611-BF-67400, http://kalliope-verbund.info/DE-611-BF-67400

Erfassung: 5. Mai 2017 ; Modifikation: 30. Januar 2020 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T16:08:19+01:00