Detailinformationen
Brief an Pfarrer Geiger in Wiechs Stadtarchiv Konstanz Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg Signatur: G 747 1a
Brief an Pfarrer Geiger in Wiechs Stadtarchiv Konstanz ; Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg
Signatur: G 747 1a
Speth, Herr von [Verfasser], Geiger, Johann Anton [Adressat]
Tengen, 30.11.1803. - Brief
Inhaltsangabe: Die Verordnung der bischöfl. Kurie wegen der abgestellten Feiertage "ist sehr heilsam, und wird selber diesorts gänzlich beygestimmt; doch wäre zu wünschen, dass solche nicht nur in dem Kapitel Stein, sondern simul et semel in allen Capituli verkündet und zu erforderlicher Gleicheit vest darauf beharrt würde. Denn wenn solche nur zu Wiechs, sohin allein in Capitulo Stein, nicht aber zugleich auch zu Thengen, sohin auch in Capitulo Engensi verkündigt, sondern in letztern an abgestellten gleich an gebothenen Feyertagen mit allen Glocken zusammen geläutet und der Gottesdienst um 9 Uhr gleich an Sonntägen feyerlich abgehalten wird, so erscheint eine Ungleichheit, und muß das gemeine Volk verwirrt gemacht werden, da in dem einten Ort der nämlichen Herrschaft an abgestellten Feyertagen der Gottesdienst werktäglich, in dem anderen aber feyertäglich abgehalten wird."Bemerkung: dt.
Ausreifungsgrad: Kopie (Beilage zu 747/1)
Pfad: Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg / G-H
DE-611-HS-1770131, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-1770131
Erfassung: 14. Juli 2005 ; Modifikation: 9. Juni 2020 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T13:22:16+01:00