Detailinformationen

Die Commission Intermédiaire in Bonn verfügt, dass der Bürger von Hüpsch, Mitglied mehrerer Akademien und wohnhaft in Köln, kein Militär in seinem Haus einquartieren und keine Kontributionen zahlen muss. Dem stellvertretenden Kommissar beim Magistrat der Stadt Köln sollen zwei Exemplare des Beschlusses zugehen. Das eine soll er dem Bittsteller, dass andere dem Magistrat der Stadt Köln übergeben. [vgl. die vorhergehenden Dokumente in K III, 2]Universitäts- und Landesbibliothek DarmstadtNachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von HuepschSignatur: NL Hüpsch K III, 2.46: 3

Funktionen

Die Commission Intermédiaire in Bonn verfügt, dass der Bürger von Hüpsch, Mitglied mehrerer Akademien und wohnhaft in Köln, kein Militär in seinem Haus einquartieren und keine Kontributionen zahlen muss. Dem stellvertretenden Kommissar beim Magistrat der Stadt Köln sollen zwei Exemplare des Beschlusses zugehen. Das eine soll er dem Bittsteller, dass andere dem Magistrat der Stadt Köln übergeben. [vgl. die vorhergehenden Dokumente in K III, 2]Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ; Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch

Signatur: NL Hüpsch K III, 2.46 : Kasten 3; Mappe 2


Bonn, 11.10.1797. - 2 Blätter, Französisch. - Dokument, Erklärung

Hüpsch, Adolf von (1730-1805) [Dokumentiert]

France. Comite d'Instruction Publique [Dokumentiert],Administration Centrale du Pays d'entre Meuse et Rhin [Dokumentiert]

http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/K03-02/0106 (Digitalisat)

Ausreifungsgrad: Abschrift

Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch / Lebensdokumente

DE-611-HS-3577472, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3577472

Erfassung: 31. März 2020 ; Modifikation: 31. März 2020 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T12:28:40+01:00