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Weihegewalt und Bischofsamt Kann ein exkommunizierter Bischof gültig weihen? Oder: bewirkt die Weihe allein schon das Bischofsamt? Wahl und Weihe zum Bischof - die beiden Voraussetzungen zur Gültigkeit Bewirkt die Weihe allein schon das Bischofsamt? Universitätsbibliothek (Eichstätt; Ingolstadt)Nachlaß Klaus Gamber

Funktionen

Weihegewalt und BischofsamtUniversitätsbibliothek (Eichstätt; Ingolstadt) ; Nachlaß Klaus Gamber

Mappe 529


Kann ein exkommunizierter Bischof gültig weihen? Oder: bewirkt die Weihe allein schon das Bischofsamt?. Wahl und Weihe zum Bischof - die beiden Voraussetzungen zur Gültigkeit. Bewirkt die Weihe allein schon das Bischofsamt?

Gamber, Klaus [Verfasser]

20.07.1984 [vollendet]. - Arbeitsmaterial (16 Bl., 2 Zeitschriftenh., 4 Zeitungsausschnitte), 17 Notizzettel Ms.-Entwurf (12 Bl.), masch. Ms. (Fassung v. 9.5.1984, 4 Bl.), 2 masch. Ms. mit geringen Abweichungen (je 6 Bl.), Fotokopie des gedruckten Art. mit angehefte ter Slg. von Leserbriefen (10 Bl.), Fotokopie des gedrucken Art. mit Korrekturen des Autors, Korrespondenz zum Thema (19 Br., 9 Br.-Entwürfe), Deutsch. - Werk, Zeitungsartikel

Editionshinweise: In: Deutsche Tagespost. Bd.37, Nr.89 (1984) S.4

Darin: Reaktionen auf den Artikel "Weihegewalt und Bischofsamt" in der Deutschen Tagespost [Korrespondenz]

Ausreifungsgrad: Ms., Druck

Erwerbungsgeschichte:Provenienz: - Bischöfliches Seminar St. Willibald (1564-1806) (Eigentümer)

Pfad: Nachlaß Klaus Gamber / Manuskripte / A

DE-611-HS-750323, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-750323

Erfassung: 27. Oktober 2004 ; Modifikation: 25. Juli 2006 ; Synchronisierungsdatum: 2024-04-10T09:10:31+01:00