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Familiennachlass Bolduan
Signatur: E Rep. 400-62
Familiennachlass Bolduan
Bolduan, Horst (1923-) [Bestandsbildner]
1863-1990. - Der Bestand umfasst 6 Akten. - Nachlass
Inhaltsangabe: 1. Familie Horst Bolduan wurde am 10. Januar 1923 als Sohn des Ehepaares Polizei-Hauptwachtmeister Emil Bolduan und Benedikta geb. Dagga in Berlin geboren. Von 1929 bis 1937 besuchte er sie Volksschule; daran schloss sich eine Berufsausbildung zum Stahlbauschlosser in den Jahren 1937 bis 1940 an. Nach Wehrdienst bei der Marine und britischer Kriegsgefangenschaft kehrte Horst Bolduan 1946 nach Berlin zurück. Er arbeitete als Schlosser in verschiedenen Großbetrieben, u. a. beim VEB NARVA Berliner Glühlampenwerk (1969 - 1971) und anschließend beim VEB Transformatorenwerk "Karl Liebknecht" bis 1987. Ab Januar 1988 bezog Horst Bolduan Altersrente. Horst Bolduans Ehefrau Ruth geb. Lüdcke wurde am 21. April 1918 in Berlin geboren. Von Beruf war sie Wäschenäherin. Horst Bolduans Vater Emil Bolduan (02.08.1890 - 14.02.1966) stammte aus Pommern. Er war von 1919 bis 1936 als Schutzpolizist im Straßenaußendienst eingesetzt. 1936 wurde er infolge eines Verkehrsunfalles in den Ruhestand versetzt. Horst Bolduans Mutter Benedikta geb. Dagga (*11.05.1893 - 28.06.1979) stammte aus Westpreußen. Horst Bolduan hatte drei Geschwister; einen Bruder Günter Bolduan (*22.02.1921), seine Schwester Ursula Bolduan und seinen Bruder Lothar Bolduan. Horst Bolduans Großeltern väterlicherseits - Hermann Bolduan (10.08.1844 - 20.01.1891) und Karoline Bolduan geb. Voigt (08.04.1848 - 17.01.1928) - waren seit dem 02. April 1869 verheiratet. Horst Bolduans Großeltern mütterlicherseits - Matthias Dagga (18.02.1865 - 09.02.1941) und Josepha Orlowski (10.06.1863 - 17.09.1923) - waren seit dem 15. Januar 1888 verheiratet. 2. Bestandsinformation Der Nachlass-Splitter wurde dem Landesarchiv im September 2016 aus Privathand übergeben. Er enthält Dokumente der Familie Bolduan aus der Zeit von 1863 bis 1990, die zu 6 Akteneinheiten formiert wurden. Einige Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen nach § 9 Archivgesetz Berlin (ArchGB) vom 14. März 2016 für die Benutzung befristet gesperrt. Nach § 9 Abs. 4 ArchGB kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin. Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: LAB E Rep. 400-62, Nr. …Weitere Findmittel: Datenbankrecherche im Landesarchiv Berlin
DE-611-BF-128359