Detailed Information
Die Commission Intermédiaire in Bonn verfügt, dass der Bürger von Hüpsch, Mitglied mehrerer Akademien und wohnhaft in Köln, kein Militär in seinem Haus einquartieren und keine Kontributionen zahlen muss. Dem stellvertretenden Kommissar beim Magistrat der Stadt Köln sollen zwei Exemplare des Beschlusses zugehen. Das eine soll er dem Bittsteller, dass andere dem Magistrat der Stadt Köln übergeben. [vgl. die vorhergehenden Dokumente in K III, 2] Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch Signatur: NL Hüpsch K III, 2.46: 3
Functions
Die Commission Intermédiaire in Bonn verfügt, dass der Bürger von Hüpsch, Mitglied mehrerer Akademien und wohnhaft in Köln, kein Militär in seinem Haus einquartieren und keine Kontributionen zahlen muss. Dem stellvertretenden Kommissar beim Magistrat der Stadt Köln sollen zwei Exemplare des Beschlusses zugehen. Das eine soll er dem Bittsteller, dass andere dem Magistrat der Stadt Köln übergeben. [vgl. die vorhergehenden Dokumente in K III, 2] Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ; Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch
Signatur: NL Hüpsch K III, 2.46 : Kasten 3; Mappe 2
Commission Intermédiaire (Bonn) (1797-) [Verfasser]
Bonn, 11.10.1797. - 2 Blätter, Französisch. - Dokument, Erklärung
Hüpsch, Adolf von (1730-1805) [Dokumentiert]
France. Comite d'Instruction Publique [Dokumentiert], Administration Centrale du Pays d'entre Meuse et Rhin [Dokumentiert]
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/K03-02/0106 (Digitalisat)
Ausreifungsgrad: Abschrift
Objekteigenschaften: HandschriftPfad: Nachlaß Johann Wilhelm Karl Adolph Freiherr von Huepsch / Lebensdokumente
DE-611-HS-3577472, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3577472
Erfassung: 31. März 2020 ; Modifikation: 31. März 2020 ; Synchronisierungsdatum: 2024-12-09T10:31:44+01:00