Detailed Information

"Auszug aus den Reichstagsacten 1441-1445[1495] in der Frankfurter Sammlung": Der erste Teil zum „Frankfurter Manuscript“ (Manuscripte)Staatsbibliothek zu Berlin. HandschriftenabteilungNachlaß Leopold von Ranke

Functions

"Auszug aus den Reichstagsacten 1441-1445[1495] in der Frankfurter Sammlung": Der erste Teil zum „Frankfurter Manuscript“ (Manuscripte)Staatsbibliothek zu Berlin. Handschriftenabteilung ; Nachlaß Leopold von Ranke


Berlin, 1836. - 44 Bl., teils diverse Zälungen (von Ranke zu 1-20 Stößen gezählt), teils diverse Zählungen., Deutsch Latein

Inhaltsangabe: Dieses teils sonderbar mit Bleistift gezählte, in verschiedene Lagen verwirrte Berliner MS ist hier erstmals wieder zusammengestellt: Wir folgen dabei der Chronologie der von Ranke geschilderten Reichstage etc. 1441 bis „1490-95“ bzw. Rankes eigener Zählung – hierbei zeigt sich, daß dies schon von Joachimsen genannte, freilich auf 1838/39 fehldatierte MS den ersten und frühesten Teil zum von Joachimsen wiederhergestellten und teiledierten „Frankfurter Manuscript“ von 1836f. darstellt: Endet unser MS mit Rankes (Stoß-)Zählung 20 bzw. einem Überblick zur Entwicklung „1490-95“, so beginnt das „Frankfurter MS“ mit Rankes (Stoß-)Zählung 21 bzw. dem Reichstag von 1495; merkwürdigerweise hat Ranke dies MS Stoß 1-20 auf zwar nahezu gleich großem, jedoch ganz anderem Papier als das „Frankfurter MS“ Stoß 21-[165] geschrieben – obwohl beide MS-Teile aus den Frankfurter Reichstags-Acten bzw. Rankes Excerpten gearbeitet sind. Ranke hat auch dies MS zu Teilen in seine „Deutsche Geschichte im Zeitaler der Reformation“ übernommen: Einzelne, auch größere Passagen (und Anmerkungen) finden sich in SW 1 bei Schilderung der Krise des Reiches in den Kapiteln „Der Lage der Dinge um die Mitte des 15. Jahrhunderts“ bzw. „Grundlegung einer neuen Verfassung“ und in SW 6 (Analecten) im Kapitel „Aus den Reichstagsacten früherer Zeit“, beginnend mit „Erste Reichsverhandlungen unter Friedrich III“.Zunächst folgen im Überblick Rankes Einzel-Überschriften, dann die Erfassungen im Einzelnen:Bl.1-44: [später oben auf Bl.1 über das bereits Geschriebene bzw. daneben zusätzlich getitelt:] „Auszug aus den Reichstagsacten 1441 und 1445 in der Frankfurter Sammlung“ – (wahrscheinlich ist damit ein „Erster Excurs“(Bl.1-5) zur Publikation in den Analecten abgesondert&bezeichnet, vgl. „Zwei Excurse“) –Bl.1 (Stoß 1) „Reichstag zu Frankfurt v.J.1441“;Bl.3‘-5 (Stoß 2b innen) „2. Absicht eines Nationalconciliums [für durchgestrichen:] Reichstag zu Frankfurt von 1445“;Bl.6 (Stoß 3b) „3.Erste Haupt-Schwierigkeit eines Reichsgerichtes“ bis 1470;Bl.19 (Stoß 8b innen)„1471 [Reichstag zu Regensburg]“;Bl.21 (Stoß 9) „5 Landfriede. Reichstag von 1474 [Augsburg]“;Bl.25 (Stoß 11) „Reichstage von 1487[Speyer und Nürnberg]“;Bl.27 (Stoß 12) [durchgestrichen:] „Reichstage von 1487 und 1489[Frankfurt]“;Bl.34 (Stoß 15 innen) „Der schwäbische Bund“;Bl.37 „Reichstag von 1489“;Bl.40 „1490-95“ (bis zum Coblenzer Reichstag 1492, bzw. zum nicht zustande gekommenen Reichstag 1493) - Im Einzelnen:Bl.1 beginnend mit „Reichstag zu Frankfurt v.J.1441. Gleich der Anfang der Regierung Friedrich III gewinnt ein anderes Licht“, u.a. mit Bezug auf Jacob von Syrck, Erzbischof von Trier (nicht in SW 1, vgl. aber SW 6 „Erste Reichsverhandlungen unter Friedrich III“ S.4f., dort auch Syrck genannt und die zit.Lit. von Bl.1‘ Brouwer Gestis Trevirorum und Müller I.S.14); Bl.3‘-5 zur Behebung der Krise des Reiches „2. Absicht eines Nationalconciliums [für durchgestrichen: Reichstag zu Frankfurt] von 1445. Es ist sonderbar, daß man auf Reichstage stößt, deren in der bisherigen Geschichte keine Erwähnung geschieht“ (so nicht in SW 1, vgl. aber SW 6 S.6f. zum Reichskonvent zu Frankfurt);Bl.6 „3.Erste Haupt-Schwierigkeit eines Reichsgerichtes“ (SW 1 S.62f. allg. zur prekären Reichsgerichtsbarkeit zu Zeiten Friedrich III), zit.Lit. Harprecht I.p.61; Bl.6‘ „An eine eigentlich zusammenhaltende Reichsverfassung war unter diesen Umständen nicht zu denken“; Bl.7 „Mahomet II eroberte Constantinopel. In der ganzen Christenheit erhob sich der Gedanke, Widerstand zu leisten (..) Allein auch jetzt nicht einmal erschien Friedrich III“ - da „fassten zuerst die Churfürsten einen Gedanken (..) in welchem der Ursprung der spätern Reichsverfassung zu suchen ist. Auf dem Reichstag zu Frankfurt 1454 entwarfen sie einen Rathschlag“ (SW 6 S.14, hier wie Bl.7‘ mit Verweis auf Müller I S.512, SW 6 S.10f. die Edition der Vorlage zum Rathschlag, die Ranke später im Provinzial-Archiv Coblenz fand); Bl.10‘ zu den Bedrängnissen des Kaisers u.a. durch Friedrich von der Pfalz „In dieser Lage (..) war es ein Glück für Friedrich III (..), daß er im Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg einen getreuen Freund fand“ (vgl. SW 1 S.46f.); Bl.11 „Man kennt den prächtigen Lobspruch, welchen Aeneas Sylvius (..) dem Markgrafen Albrecht gewidmet“, mit Verweis auf Frehers Rerum Germanicarum II p.131 bzw. des Aeneas Sylvius „De statu euopae sub Friderico III“ (vgl. SW 1 S.46); Bl.13 aus den kaiserlichen Schreiben des Frankfurter Archives „Der Frankfurter Abgeordnete erbietet sich, seine Hülfe in Gold zu bezahlen. Der Markkgraf [Albrecht] antwortet das Gold würde ihm schon nützlich seyn (..) jedoch das stehe ime nicht zu“, nahezu wörtl. in SW 1 S.47; unten Bl.14 „Vielmehr beginnt jetzt von hier die Einwirkung des Kaisers auf Deutschland“ ähnlich in SW 1 S.47; Bl.16/17 anlässlich der Versammlung von (Wiener) Neustadt und Nürnberg 1467 „So wie die [Reichstags-] Versammlungen kaiserliche u päpstl Tage sind, so wird auch der Landfriede (..) bezeichnet „als ein bestendiger Friede, der von unserem h. Vater dem Pp. bestät. u von seiner Heiligkeit auch unserm gnädigen Herrn dem Röm König zu halten gepoten“, im Auszug wörtl. in SW 1 S.48, vgl.S.62;Bl.19 „1471. Der Kaiser schreibt einen Tag nach Regensburg aus“, bes. zu Landfrieden und Abgaben (vgl. SW 1 S.48), Bl.20f. Bezug auf die von Königsthal II S.181f. mitgeteilten Augsburgischen Reichstagsacten 1474 betrf. den gemeinen Pfennig; Bl.21 „5 Landfriede. Reichstag von 1474“ (vgl. SW 1 S.49f.), Bl.22 „Die Hauptsache war, daß man sich entschloß, den Landfriedensbruch als ein crimen laesae majestatis zu betrachten“, zit.Lit. Bl.22‘ Datt S.199, Bl.23‘ Lehmann S.899 und König von Königsthal II S.173; abschließend Bl.24‘ nachgetragen „Es tritt nun hier viel deutl. als bisher der Einfluß der Ppl [Päpstlichen] Gewalt ein; die in ihrem Bezug auf Deutschland der Kaiserl. coordiniert erscheint“;Bl.25 „Reichstag von 1487. Erst in dieser Zeit, 30 Jahre nach seiner Wahl, nahm sich Friedrich III des Kaiserthrones ernstlich an“ (vgl. SW 1 S.60f.), Bl.26 im Rückblick „Im Jahr 1480, 1481, 1482, als der Kaiser mit seinem kühnen Nachbar, Matthias Hunyad in Krieg gerathen war, ließen sich die Fürsten zu Hilfsbewilligungen bewegen, jedoch nur unter lebhaftem Widerspruch der Städte“, folgend u.a. auch das Cammergericht betreffend, zit.Lit. Harpprecht S.81, Müller VI.Vorstellung S.29 (so auch in SW 1 S.63); Bl.27 (Stoß 12) [durchgestrichen:] „Reichstage von 1487 und 1489[Frankfurt]“, zit.Lit. Bl.27&31‘&33 Müller VI.Vorstellung S.21f.&103&80, Bl. 23 Lehmann S.914f., unten Bl.33‘ „Ich hatte noch die Correspondenz des Frankfurter Abgeordneten, welche (..) neues Licht gibt“ – vgl. Rankes Anmerkung SW 1 S.60: „Dr. Ludwig zum Paradeis (..) Mit diesem Reichstage beginnen die ausführlichen Berichte der Frankfurter Abgeordneten“;Bl.34 (Stoß 15 innen) „Der schwäbische Bund. Wir sehen wohl: wie dem Ansehen des Kaisers, so sehr es auch (..) gewachsen war, doch noch sehr der Festigkeit mangelte, die den Namen einer öffentlichen Gewalt verdient hätte“, vgl. zu Anlass und Gründung des Schwäbischen Bundes SW 1 S.67f., zit.Lit. Bl.34‘ Datt Cap.VI S.271f.(so zit. In SW 1 S.68) und Müller VI.Vorstellung S.157f.;Bl.37 „Reichstag von 1489“, gleich zu Beginn mit Bezug auf den Schwäbischen Bund „Es fragt sich nun, ob dieses Institut auch auf die Reichsangelegenheiten einen entscheidenden Einfluß haben würde“ – kursorisch behandelt in SW 1 S.66;Bl.40 „1490-95“, Bl.41 „Der kaiserliche Hof kam auf die Methode, nur Solche hauptsächlich zu den Reichstagen zu berufen, deren Ergebenheit er kannte (..) in dieser Art war der Reichstag zu Nürnberg 1491“, zit.Lit. Müller VI.Vorstellung S.193f.; Bl.41‘ „Im Jahr 1492 wiederholte sich dieß Verfahren“, Bl.42 „auch zu diesem Reichstag [in Coblenz] waren bei weitem nicht alle Stände beschieden worden“ – dies Verfahren hatte Folgen: „Noch im Jahr 1492, im Dezember (..) sollte (..) eine neue Versammlung (..) gehalten werden (..) der Reichstag kam gar nicht einmal zu Stande“; zit.Lit. Bl.42 Müller VI.Vorstellung S.74, Bl.44 Harpprecht S.202 und Bl.44‘ Teschenmacher S.282 aus der Chronik Honseler; Bl.44‘ unten endet mit Rankes Resume zur Epoche kaiser Friedrich III: „In dieser Lage der Dinge war (..) die Autorität [des Kaisers] offenbar im Allgemeinen (..) emporgekommen – aber dabei doch auch eine starke Opposition, zum Theil in den Fürsten, hauptsächlich in den Städten; kein Gericht, kein fester Landfriede; die letzten Versuche, eine allgemeine Reichsabgabe zu machen gescheitert. Dabei alles in lebhafter Bewegung.“ (vgl. die positivere Einschätzung in SW 1 S.69).Mit dem folgenden „Reichstag zu Worms 1495“ beginnt das von Joachimsen so genannte „Frankfurter Manuscript““ – siehe DS Nr.3889349.

Literaturhinweise: Christoph Brouwer: Antiquitatum annalium Trevirensium Libri XXV, Liege 1671 (Syr.Bibl.Ra 943.42 B87 F);, Thomas Rymer: Foedera, Conventiones, literae (..) acta publica, 20Bd., London 1704-35 (Syr.Bibl.Ra 327.42 FR99);, Johann Heinrich Harpprecht: Staatsarchiv, 6Bd., Ulm 1757-68 (Syr.Bibl.Ra 349.43 H29);, Johannes Joachim Müller: Des Heil. römischen Reichs, teutscher Nation, Reichs Tags Theatrum, Jena 1713 (Syr.Bibl. Ra 943.028 M94 F);, Marquard Freher: Rerum Germanicarum Scriptores, Bd.2, Strassburg 1717 (Syr.Bibl.Ra 943 F86F);, Johann Philipp Datt: Volumen rerum germanicarum novum – de pace imperii publica, Bd. 5, 1698, Ulm;, Christoph Lehmann: Chronica der freyen Reichs Stadt Speier, Frankfurt 1698 (Syr.Bibl.Ra 943.3 L522f);, Gustav Georg König von Königsthal: Nachlese in den Reichsgeschichten, Frankfurt 1759 (Syr.Bibl. Ra 943.028 K78);, Werner Teschenmacher: Annales Cliviae, Juliae, Montium, Marcae, Westphalicae, Ravensbergae, Geldrae et Zutphaniae, Frankfurt 1721 (Syr.Bibl.Ra 943.56 T33 F).

Editionshinweise: Ranke: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, Bd.1&6, Berlin 1839/47; und SW 1&6(1867/68);, Ranke: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, Bd.6, München 1926 - (=Gesamtausgabe der Deutschen Akademie (GA): Leopold von Ranke's Werke, Hg. Paul Joachimsen): Hier S.403 Anm.1 erwähnt Joachimsen „ein paar einzelne Blätter, überschrieben Auszug aus den Reichstagsakten 1441-1445“ (..) Die ersten beiden Abschnitte sind Entwurf zu dem, was dann in Bd.VI unter dem Titel „Erste Reichsverhandlungen unter Friedrich III“ gedruckt worden ist“.

Bemerkung: 44 Bl.(von Ranke zu 1-20 Stößen gezählt; 18,5x22,3cm, WZ: LOK 5); teils angestaubt und leichte Knickspuren u.a. Bl.9-11&Bl.15/16, Flecken Bl.1/Bl.16/21/22/27/28.

Ausreifungsgrad: Ausgearbeitetes, doch zum Druck noch nicht ausreichend vorbereitetes MS von Rankes Hand - wie das "Frankfurter Manuscript".

Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Nachlaß Leopold von Ranke / Segment III: Deutsche Geschichten / Reformation

DE-611-HS-3889349, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3889349

Erfassung: 3. August 2022 ; Modifikation: 17. Dezember 2022 ; Synchronisierungsdatum: 2024-09-27T21:13:37+01:00