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Bekanntgabe von Johann Jacob Grynaeus als Antistes und Bestimmungen, sein Amt betreffend / Bürgermeister und Rath zu Basel Basel UB KirchenarchivSignatur: UBH KiAr Mscr 23b:9 (Bl.45-47)

Funktionen

Bekanntgabe von Johann Jacob Grynaeus als Antistes und Bestimmungen, sein Amt betreffend / Bürgermeister und Rath zu Basel Basel UB ; Kirchenarchiv

Signatur: UBH KiAr Mscr 23b:9 (Bl.45-47)


Basel , 1587 5ter tag augusti. - 3 Bl., 32,5 x 21 cm, Deutsch. - Handschrift

Es gelten die generellen Benutzungsregeln für den Sonderlesesaal

Inhaltsangabe: Erkanntnis, die namens des Bürgermeisters und des Raths von Basel einem Kollegium der allhiesigen Kirchendiener durch die Deputaten vorgetragen und befohlen worden sei: 1. Es wird J.J. Grynaeus als oberster Hirte, Vorsteher und Aufseher der Kirche zu Stadt und Land Basel dem Ministerium vorgestellt, der Fug und Macht habe, sooft die Notdurft es erfordert, seine Amtsbrüder zusammenzurufen. 2. Bestimmungen über die Freitagsconvente. 3. Bestimmungen über das Recht des J.J. Grynaeus, den Geistlichen Funktionen zu übertragen. 4. Bestimmungen über die Pflicht der Geistlichen, ihre Entfernung aus der Stadt dem Antistes anzuzeigen und die Confession zu halten. 5. Die Prediger sollen die Obrigkeit nicht auf den Kanzeln angreifen, wie dies zu Mülhausen viel zur Uneinigkeit beigetragen habe. 6. Die Landpfarrer sollen in der Stadt nicht wie Handwerksgesellen gekleidet einhergehen, sondern einen ehrbaren Priesterrock tragen. (nach Verzeichnis HSS Ki.-Ar.)

https://swisscollections.ch/Record/991171347688305501 (Katalogeintrag in swisscollections)

Ausreifungsgrad: Abschrift

Ordnungszustand: Dokument=Item=Pièce

Pfad: Kirchenarchiv / Abteilung KiAr Mscr: Manuskripte / Basilienses Antiquitates Ecclesiasticae Gernlerianae : Band 2

CH-002121-2-991171347688305501, http://kalliope-verbund.info/CH-002121-2-991171347688305501

Modifikation: 17.10.2023