Detailinformationen

Verordnung des Oberhofbau- (und Garten-) Departements bezüglich Einstellung von Tagelöhnern in den Königlichen Gärten. o.D.Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische LandesbibliothekNachlass WendlandSignatur: Noviss. 452,2,5,11

Funktionen

Verordnung des Oberhofbau- (und Garten-) Departements bezüglich Einstellung von Tagelöhnern in den Königlichen Gärten. o.D.Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek ; Nachlass Wendland

Signatur: Noviss. 452,2,5,11


Hannover (Staat) (1814-1866) [Verfasser],Königliches Oberhofbau-und Gartendepartement (Hannover) [Verfasser],Wendland, Heinrich Ludolph (1791-1869) [Adressat]

Hannover, 1828. - 4 S., Deutsch. - Dokument

Beschränkt benutzbar - Verfügbar, am Standort.

Inhaltsangabe: 1. nur gesunde starke Leute, möglichst nicht über 30 Jahre; 2. nur Leute, die sich zuvor nichts zu Schulden kommen ließen; 3. Tagelöhnern, die nicht fleißig sind, unwillig, etwas entwendet haben etc. soll beim ersten Mal der Tageslohn einbehalten werden, beim wiederholten Mal droht Entlassung; 4. Alte, langgediente Tagelöhner sind zu bevorzugen; 5. Tagelöhner, die wegen anderwärts besseren Verdienstmöglichkeiten den Dienst verlassen, dürfen nicht mehr eingestellt werden; 6. Von einer Familie können maximal nur 2 Personen angenommen werden.

http://digitale-sammlungen.gwlb.de/resolver?id=00056652

Erhaltungszustand: S. 1-2, 3-4 unbeschrieben

Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Nachlass Wendland

DE-611-HS-3739430, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-3739430

Erfassung: 28. Juni 2021 ; Modifikation: 28. Juni 2021 ; Synchronisierungsdatum: 2024-03-29T16:40:44+01:00